- indirekte Steuern
- ịndirekte Steuern,häufig verwendete Klassifizierung von Steuern (Gegensatz: direkte Steuern), ohne dass es eine in der Finanzwissenschaft allgemein akzeptierte Definition gibt. Nach dem Kriterium der steuerlichen Leistungsfähigkeit sind indirekte Steuern alle Steuern, bei denen die steuerliche Leistungsfähigkeit »indirekt« erfasst wird (z. B. Besteuerung des privaten Verbrauchs); nach dem Kriterium der (vom Gesetzgeber beabsichtigten) Überwälzung werden indirekte Steuern von Steuerpflichtigen gefordert, die die Abgabe nicht selbst tragen, sondern nur vorschießen (sollen), um sie dann auf die Steuerträger überzuwälzen (z. B. allgemeine Verbrauchsteuern). In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung umfassen indirekte Steuern diejenigen Steuern, die bei den Unternehmen erhoben werden und die bei der Gewinnermittlung abzugsfähig sind (insbesondere Grund- und Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern und Einfuhrabgaben, Umsatzsteuern).
Universal-Lexikon. 2012.